Seit Beginn des Christentums sind Reliquien ein wichtiger Teil der sakralen Riten. Schon in einer der ersten Hauskirchen im Trikila – Bezirk vor den Toren Roms - wurden angeblich Bruchstücke der Knochen Petri niedergelegt, um dort im Geheimen Messe zu feiern. Auch mit der Legalisierung und Einsetzung als Staatsreligion des römischen Reichs unter Konstantin änderte sich dies nicht. Jahrhundertelang war der Reliquienhandel ein fester Teil des Christentums.
Heute ist der Besitz einer Reliquie keine Voraussetzung mehr für die Weihung einer Kirche und auch der Handel von Reliquien wird nicht mehr vom Vatikan unterstützt. Die Reliquien, die bereits im Umlauf sind, müssen allerdings zwei Voraussetzungen erfüllen. Zum einen müssen sie sich in einer versiegelten Urne befinden, die an einem sicheren Ort aufbewahrt wird. Zum anderen muss es ein, vom Bischof der Diözese, bei der Ankunft der Reliquie ausgestelltes Dokument geben, in dem die Authentizität bestätigt und der genaue Inhalt der Reliquien Urne beschrieben wird.
Doch wie stellt der Vatikan sicher das Millionen von Pilgern auch die richtigen Knochen verehren? Gott sei Dank hat die katholische Kirche hierfür eine wissenschaftlich fundierte und einwandfreie Prüfmethode.
Sollte es Zweifel an der Echtheit einer Reliquie geben, ist es dem Bischof, der zur Reliquie gehörenden Diözese, erlaubt dies zu überprüfen. Dafür muss er als erstes einen Antrag nach Rom schicken, wo die Kongregation der Heilig- und Seligsprechungen den Antrag bearbeitet und die Erlaubnis zur weiteren Untersuchung erteilt. Hat der Bischof diese Erlaubnis erhalten, muss er - oder eine von ihm ausgewählte Delegation - sich an einem vorher festgelegtem Tag am Ort der Reliquien-Aufbewahrung einfinden. Mitbringen muss der Bischof einen Notar, einen medizinischen Sachverständigen (Pathologe, Gerichtsmediziner…) und weitere Hilfskräfte, die im Vorhinein von ihm berufen werden müssen. Zur Untersuchung der Reliquie wird die Urne in einem geschlossenem Raum geöffnet und das dazu gehörige Dokument, eine Art Inhaltsbeschreibung, verlesen. Nach der Verlesung durch einen Notar wird der Inhalt der Urne auf einem Tisch ausgebreitet, der mit einem Tuch bedeckt wurde, um die Würde der Reliquie zu schützen. Während der Untersuchung darf kein Teil der Reliquie den abgeschlossenen Raum verlassen. Die „heiligen“ Knochen werden gesäubert und inspiziert, um zu überprüfen, ob der Inhalt des Dokuments und der der Urne übereinstimmen. Sollte der medizinische Sachverständiger es für nötig halten weitere Untersuchungen durchzuführen, muss vorher die Erlaubnis des Bischofes eingeholt werden. Auch für diese Untersuchungen ist es nicht erlaubt die Reliquie aus dem Raum zu entfernen. Wenn die Kontrolle abgeschlossen ist, wird die Reliquie in eine neue Urne gelegt und wieder versiegelt.
Was für Erkenntnisse kann man jetzt aus solch einer Untersuchung ziehen? Auch nach der Überprüfung kann man nicht bestätigen, dass die Reliquie tatsächlich das ist, was sie verspricht. Es können allerdings allgemeine Aussagen über die Reliquie getroffen werden. Es wird der Inhalt des dazu gehörigen Dokuments geprüft und auch das ungefähre Alter der Reliquie kann bei weiteren Untersuchungen bestätigt werden. Man kann also meistens davon ausgehen, dass man tatsächlich einen Schädel, Fingerknochen oder Holzsplitter vor sich hat, der ungefähr aus dem richtigen Zeitraum kommt. Bei der Authentizität der Gegenstände müssen wir jedoch weiter auf die Glaubwürdigkeit von Jahrhunderte alten Dokumenten, die von Bischöfen und Reliquienhändlern ausgestellt wurden, vertrauen. Durch die Vielzahl und die häufige Doppelung der Reliquien wird allerdings immer klarer, dass nicht alle Reliquien, das sind, was sie behaupten zu sein.
Gezeichnet: Louisa Schwarz
Düsseldorf, Juni 2023
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